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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FERENA Ventures L.L.C-FZ, Meydan Grandstand, 6th Floor, Meydan Road, Nad Al Sheba
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate — im Folgenden „Anbieter".


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Plattform „Folov.ai" und der damit verbundenen Leistungen.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Vorrang gilt in dieser Reihenfolge: das unterzeichnete Angebot samt Preis- und Leistungsübersicht, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, diese Bedingungen. Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die Plattform Folov.ai zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf Überlassung des Programmcodes.

(2) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem unterzeichneten Angebot, insbesondere aus dem dort gewählten Paket mit seinen Mengen, Kontingenten und Laufzeiten.

(3) Die Plattform verarbeitet Nachrichten über WhatsApp und weitere vom Auftraggeber angebundene Kanäle und unterstützt ihn mit KI-Agenten bei Beantwortung, Nachfassen und Pflege seiner Daten.

(4) Kein Erfolgsversprechen. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Plattform, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Zahl der Termine, Antwortquoten, Abschlüsse oder Umsätze sind nicht zugesagt. Beispielrechnungen in Verkaufsunterlagen sind Veranschaulichung und keine Zusage.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist genannt ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot auf der dafür vorgesehenen Seite elektronisch unterzeichnet. Der Anbieter speichert Zeitpunkt, IP-Adresse und die Angaben der unterzeichnenden Person sowie einen Prüfwert über den Vertragsinhalt und weist beides im Vertragsdokument aus.

(3) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die unterzeichnende Person zur Vertretung berechtigt ist.

(4) Der Vertragsinhalt wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgeschrieben. Spätere Änderungen an Preislisten, Paketen oder Textvorlagen des Anbieters berühren einen bereits geschlossenen Vertrag nicht.

§ 4 Bereitstellung und Mitwirkung

(1) Der Anbieter richtet die Plattform gemeinsam mit dem Auftraggeber ein. Der im Angebot genannte Zeitrahmen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkung rechtzeitig erbringt.

(2) Der Auftraggeber stellt insbesondere bereit: Zugänge zu den anzubindenden Kanälen, die aufzubereitenden Inhalte, die notwendigen Freigaben sowie Erreichbarkeit zu den vereinbarten Terminen.

(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, verlängern den Zeitrahmen entsprechend. Dasselbe gilt für Wartezeiten bei Dritten, etwa bei der Freigabe einer Rufnummer oder einer Nachrichtenvorlage durch Meta.

§ 5 WhatsApp-Zugang

(1) Die Anbindung einer WhatsApp-Nummer ist auf zwei Wegen möglich: über die offizielle WhatsApp Business Platform (Cloud API) von Meta oder über eine per QR-Code verbundene Nummer.

(2) Cloud API. Die Nutzung setzt ein Konto des Auftraggebers bei Meta und die Freigabe durch Meta voraus. Die Gebühren von Meta für Gespräche und Nachrichtenvorlagen trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber Meta; sie sind nicht Teil der Vergütung nach diesem Vertrag. Meta lässt außerhalb eines Zeitfensters von 24 Stunden nach der letzten Nachricht des Kontakts nur freigegebene Vorlagen zu. Der Anbieter hat auf Freigaben, Fristen, Preise und Regeln von Meta keinen Einfluss.

(3) Verbindung per QR-Code. Dieser Weg ist von Meta nicht freigegeben. Meta kann eine so verbundene Nummer jederzeit und ohne Vorwarnung sperren. Der Auftraggeber entscheidet sich in Kenntnis dieses Umstands für diesen Weg; das Risiko einer Sperrung und deren Folgen trägt er. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Datenverluste, die auf Maßnahmen von Meta zurückgehen.

(4) Ändert Meta seine Bedingungen oder Schnittstellen so, dass eine Leistung nicht mehr erbracht werden kann, ist der Anbieter insoweit von der Leistungspflicht frei. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen gleichwertigen Weg an.

§ 6 KI-Leistungen

(1) Die Plattform setzt Sprachmodelle Dritter ein. Welche Anbieter und welche Modelle eine Aufgabe übernehmen, bestimmt der Anbieter nach Eignung; er darf sie durch gleichwertige oder bessere ersetzen. Die eingesetzten Anbieter sind in der Datenschutzerklärung und in der Anlage zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung benannt.

(2) Keine Zusicherung inhaltlicher Richtigkeit. KI-Systeme erzeugen Texte auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Der Anbieter sichert nicht zu, dass eine erzeugte Antwort sachlich richtig, vollständig oder für den konkreten Einzelfall geeignet ist.

(3) Verantwortung für ausgehende Nachrichten. Der Auftraggeber entscheidet, in welchem Umfang Agenten selbständig antworten. Ausgehende Nachrichten gelten als Erklärungen des Auftraggebers. Er ist verpflichtet, die Konfiguration seiner Agenten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in angemessenen Abständen zu überprüfen, und trägt die Verantwortung für den Inhalt.

(4) Kennzeichnung. Ob und wie darauf hinzuweisen ist, dass ein Kontakt mit einem KI-System spricht, richtet sich nach dem Recht am Einsatzort. Der Anbieter stellt die Mittel bereit, einen solchen Hinweis in die Ansprache der Agenten aufzunehmen; die Pflicht, ihn zu setzen, trifft den Auftraggeber.

(5) Abrechnung nach Missionen. Eine Mission ist ein Ziel für einen Kontakt — etwa eine Willkommensnachricht, eine Terminvereinbarung, ein Nachfassen oder eine Rückgewinnung. Sie zählt einmal, unabhängig davon, wie viele Nachrichten dafür nötig sind und ob das Ziel erreicht wird. Die im Paket enthaltene Zahl und der Preis je weiterer Mission stehen im Angebot.

§ 7 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie in verkehrsarme Zeiten. Sicherheitsrelevante Eingriffe darf er jederzeit und ohne Ankündigung vornehmen.

(3) Reaktionszeit. Für Supportanfragen gilt die im Angebot beim gewählten Paket genannte Reaktionszeit, gerechnet in Werktagen ab Eingang der Anfrage. Reaktion bedeutet die Aufnahme der Bearbeitung, nicht die Behebung. Ist im Angebot keine Reaktionszeit genannt, ist keine vereinbart.

(4) Weiterentwicklungen der Plattform sind im Zugang enthalten. Der Anbieter darf Funktionen ändern, ergänzen und ersetzen, solange der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wird er wesentlich eingeschränkt, darf der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber darf die Plattform nur im Rahmen der Gesetze nutzen. Er steht insbesondere dafür ein, dass

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verwaltet die Zugänge seiner Nutzer selbst und entzieht sie unverzüglich, wenn die Berechtigung endet.

(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er gegen Absatz 1 verstoßen hat. Das gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und führt keine Anerkennung oder Vergleich ohne seine Zustimmung.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise.

(2) Umsatzsteuer. Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union. Erbringt er eine Leistung an einen Unternehmer mit Sitz in Deutschland, liegt der Leistungsort beim Empfänger und die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger (§ 3a Abs. 2, § 13b UStG); eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Der Auftraggeber teilt hierzu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und ist zur Abführung der Steuer in seinem Sitzstaat verpflichtet. Welche Behandlung im Einzelfall gilt, weist das Angebot aus.

(3) Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig, soweit im Angebot keine Ratenzahlung vereinbart ist.

(4) Die monatliche Pauschale wird für jeden begonnenen Monat im Voraus berechnet. Ist im Angebot vereinbart, dass die erste Monatsrechnung erst nach der Einrichtung erfolgt, beginnt die Abrechnung mit der Bereitstellung.

(5) Verbrauchsabhängige Beträge — insbesondere Missionen über der im Paket enthaltenen Zahl — werden nachträglich für den abgelaufenen Monat abgerechnet.

(6) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer Frist von zehn Werktagen den Zugang zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt für die Zeit der Sperrung bestehen.

(7) Aufrechnen darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

(8) Der Anbieter darf die Preise für laufende Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit anpassen. Die Anpassung wird schriftlich mitgeteilt. Erhöht sie die Vergütung um mehr als 5 Prozent, darf der Auftraggeber den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; darauf weist die Mitteilung hin.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung ergeben sich aus dem Angebot. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung.

(2) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um den im Angebot genannten Zeitraum.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail an info@folov.ai genügt.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist oder wenn er wiederholt gegen § 8 Absatz 1 verstößt.

(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Auftraggeber für 30 Tage die Möglichkeit zum Export seiner Daten bereit. Zur Löschung siehe § 11.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der von ihm in die Plattform eingebrachten personenbezogenen Daten Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage geschlossen wird und diesen Bedingungen insoweit vorgeht.

(2) Der Anbieter setzt die in der Anlage benannten Unterauftragsverarbeiter ein. Über den Wechsel oder die Hinzunahme eines Unterauftragsverarbeiters informiert er vorab; der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund widersprechen.

(3) Soweit Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden, gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 DSGVO.

(4) Aufbewahrung. Unterhaltungen und Kontakte bleiben während der Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung gespeichert; der Auftraggeber kann jederzeit einzeln oder gesamt löschen und exportieren. Nach Vertragsende löscht der Anbieter den Datenbestand auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers bleiben seine Sache.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrages.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen sind.

(3) Der Anbieter darf den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Logo als Referenz benennen, wenn dieser vorher zugestimmt hat. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte, eine Nutzung für Dritte gegen Entgelt sowie das Zurückentwickeln, Vervielfältigen oder Bearbeiten der Software sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt.

(3) Die Inhalte des Auftraggebers bleiben seine Inhalte. Der Anbieter darf sie ausschließlich verarbeiten, soweit es zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Eine Nutzung zum Training eigener oder fremder KI-Modelle findet nicht statt.

§ 14 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Laufzeit im Wesentlichen die im Angebot beschriebene Funktion erfüllt.

(2) Mängel sind nachvollziehbar zu melden. Der Anbieter beseitigt sie innerhalb angemessener Frist. Bei einer Beeinträchtigung, die die Nutzung nicht nur unwesentlich einschränkt, mindert sich die Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung darauf beruht, dass der Auftraggeber die Plattform vertragswidrig genutzt hat, auf Störungen seiner eigenen technischen Umgebung, auf Störungen des Internets oder auf Maßnahmen Dritter, insbesondere von Meta.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis geschuldete Vergütung, höchstens jedoch 25.000 Euro je Schadensfall.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Maßnahmen von Meta oder anderen angebundenen Anbietern zurückgehen, insbesondere nicht für die Sperrung einer Rufnummer, und nicht für den Inhalt von Nachrichten, die aufgrund der Konfiguration des Auftraggebers versendet wurden.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Seite liegen und die Erfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen — darunter Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe und großflächige Störungen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen — befreien diese Seite für die Dauer des Ereignisses von ihrer Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, darf jede Seite den Vertrag kündigen.

§ 17 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine Änderung der Leistung anzupassen, und soweit der Auftraggeber dadurch nicht schlechter gestellt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Auf diese Wirkung und auf das Recht zum Widerspruch weist die Mitteilung hin. Widerspricht er, darf jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bremen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 17. August 2026